„Made in Germany" und Kondome-mit diesen zwei Themen im Einzelnen mussten sich Gerichte in der Vergangenheit schon öfter befassen. Im Zusammenhang beider kam das Oberlandesgericht Hamm dann Ende 2012 zu einem Urteil (Aktenzeichen I-4 U 95/12): Die Werbeaussage „Kondome -Made in Germany" sei irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden. Die Urteilsbegründung warteilweise recht unterhaltsam. Ein Auszug daraus lautet: „Die in Rede stehende Werbung richtet sich an jeden potentiellen Käufer eines Kondoms.
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机译:“德国制造”和安全套-过去,法院不得不多次详细处理这两个问题,与此同时,Oberlandesgericht Hamm于2012年底做出了裁决(文件号I-4 U 95/12):广告声明“德国制造的避孕套”具有误导性,如果避孕套生产的基本制造步骤在国外进行,则应避免使用。判决的理由有时很有趣。摘录中写道:“相关广告针对的是安全套的每个潜在购买者。
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