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Auskunft über Daten durch Kreditauskunftei, Voraussetzungen

机译:有关征信局的数据信息,要求

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摘要

Das im § 26 Abs 1 DSG 2000 verankerte Recht auf Auskunft eines Betroffenen über die zu seiner Person verarbeiteten Daten enth?lt auch ein Recht auf Auskunft über ihre Herkunft. Allein aus dieser Bestimmung ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber dem von Datenverarbeitungen Betroffenen ein nicht weiter begründungsbedürftiges Interesse an der Auskunft darüber in dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausma? zuerkennt. Auskünfte müssen grunds?tzlich so konkret erfolgen, dass der Betroffene seine Berichtigungs- und L?schungsrechte sowohl gegenüber der Quelle der Daten als auch gegenüber übermittlungsempf?ngern durchsetzen kann. Schon im Hinblick darauf kann der Ansicht nicht gefolgt werden, dass einem Betroffenen nur im Falle von unrichtigen Daten, was er entsprechend zu begründen h?tte, ein Recht auf eine Auskunft über die Herkunft der Daten zusteht. Das Recht auf Auskunft von über eine Person verarbeiteten Daten ist aber kein absolutes Recht, es ist vielmehr verfassungsgesetzlich (in § 1 Abs 3 und 4 DSG 2000) und in dessen Ausführung einfachgesetzlich durch die in § 26 Abs 2 und 3 verankerten Beschr?nkungen begrenzt. Eine solche Grenze stellen berechtigte Interessen des Auftraggebers oder Dritter an der Geheimhaltung dieser Daten dar, sofern diese Interessen in einer konkreten Situation als "überwiegend" zu werten sind. Bei dieser dann geforderten Interessenabw?ung sind das Interesse des Betroffenen an der Auskunft über von ihm verwendete Daten und die Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers oder Dritter gegeneinander abzuw?gen. Dem Betroffenen kommt von der Regelung des Auskunftsrechtes in § 26 Abs 1 DSG 2000 her ein gewichtiges Interesse an der Auskunft iS dieser Bestimmung zu, das in dem Falle, dass an dem in Frage stehenden Datum vom Betroffenen auch berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des in Frage stehenden Datums erhoben werden, von noch gr??erem Gewicht ist. Insoweit kann das Argument des Vorliegens berechtigter Zweifel an der Richtigkeit bei dieser Interessenabw?gung eine Rolle spielen.
机译:DSG 2000第26段第1段中锚定的数据主体的知情权也包含有关其来源的知情权。仅从该规定可以推断出,立法机关对有关此信息的兴趣达到了本规定所规定的程度,不需要进一步说明。授予。原则上,提供信息的方式必须使有关人员可以针对数据源和传输接收方主张其纠正和删除的权利。即使鉴于此,也不能接受这样的观点,即数据主体仅在数据不正确的情况下才有权获得有关数据来源的信息,而他必须据此证明其合理性。但是,关于某人的已处理数据的知情权不是绝对权利,而是宪法性的(DSG 2000第1条第3款和第4条),并且其执行受到第26条第2款和第3款规定的限制。这种限制代表客户或第三方在此数据保密方面的合法利益,只要这些利益在特定情况下是“主要”。在此之后的利益平衡中,必须权衡有关人员在有关其使用的数据的信息中的利益以及客户或第三方的保密利益。由于DSG 2000第26条第(1)款规定了知情权,因此有关人员对本条所指的信息具有重大兴趣,如果在相关日期,有关人员也对有关问题的正确性存有疑问站立日期的分量更大。在这方面,关于正确性存在合理怀疑的争论可以在这种利益平衡中发挥作用。

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  • 来源
    《Juristische Bl?tter》 |2007年第7期|466-472|共7页
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