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【24h】

Abgrenzung Interzession / echte Mitschuld bei Anwendung von § 25c KSchG

机译:应用§25c KSchG时,代祷/真实共谋的定界

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摘要

Ob eine Interzession im Sinne des § 25c KSchG oder eine diese ausschließende echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung des zwischen der kreditgebenden Bank und dem Haftungsübernehmer geschlossenen Vertrags ab. Ein Eigeninteresse an der Kreditaufnahme ist bloß Indiz für den Vertragswillen auf Begründung einer echten Mitschuld. Wenn die Bank im von ihr verfassten Vertragsformular eine Bürgenhaftung verlangt und die Frage eines möglichen Eigeninteresses gar nicht erörtert wird, reicht ein tatsächlich bestehendes Eigeninteresse nicht aus, eine Interzession auszuschließen. In einem solchen Fall obliegt es der Bank, Umstände zu behaupten und zu beweisen, dass der Vertragswille auf die Begründung einer echten Mitschuld gerichtet war, bei der keine Informationspflicht nach § 25c KSchG besteht. Bei der Erforschung des Parteiwillens kommt es auch auf das Innenverhältnis zwischen Kreditnehmer und Mithaftenden an. Wenn es offengelegt wird, ist das Vorliegen einer Regressberechtigung Indiz für eine Interzession. Die mangelnde Offenlegung geht zu Lasten des Beweispflichtigen. Dann kann es nur auf den Wortlaut der Erklärungen ankommen.
机译:是《德国联邦法规》第25c条所指的调解,还是真正的共谋排除了这一点,取决于对贷款银行和责任承担者之间订立的合同的解释。借贷的自身利益仅表示基于真正共谋的合同意愿。如果银行从其书面合同中要求担保,并且甚至没有讨论可能的个人利益问题,那么实际的个人利益还不足以排除调解。在这种情况下,银行有责任断言情况,并证明合同意向旨在建立真正的共谋,而没有义务根据《德国证券交易委员会条例》第25c条提供信息。在研究党的意志时,它还取决于借款人与同党之间的内部关系。如果被公开,则追索权的存在表明存在代祷。缺乏公开是以举证责任为代价的。那么它只能取决于解释的措辞。

著录项

  • 来源
    《Juristische Blätter》 |2009年第11期|715-719|共5页
  • 作者

    Lukas;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
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