首页> 外文期刊>Juristische Blätter >Erhaltungspflicht des Vermieters und Aufwandersatz des Mieters für Heiztherme im Anwendungsbereich des MRG/WGG
【24h】

Erhaltungspflicht des Vermieters und Aufwandersatz des Mieters für Heiztherme im Anwendungsbereich des MRG/WGG

机译:在MRG / WGG的应用领域,房东的维护义务和租户的取暖器费用报销

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

§ 3 Abs 1 MRG regelt die Erhaltungspflicht des Vermieters, wobei für die Mietgegenstände eine Erhaltung im jeweils ortsüblichen Standard normiert wird, die dann in Abs 2 durch die Einleitung: "Die Erhaltung im Sinn des Abs 1 umfasst:" eine vollständige Definition erfährt. Abs 2 Z 2 legt cit schränkt sie auf jene Arbeiten ein, die zur Behebung ernster Schäden des Hauses (nunmehr auch zur Beseitigung einer Gesundheitsgefährdung) erforderlich sind. § 3 Abs 1 letzter Satz, wonach "im Übrigen § 1096 ABGB unberührt bleibt" reduziert damit eindeutig den Anwendungsbereich dieser Bestimmung auf seinen Inhalt, soweit er nicht die Erhaltung regelt. Denn diese ist von der Bestimmung des § 3 MRG vollständig erfasst. Eine subsidiäre Geltung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB hinsichtlich Erhaltungspflichten ist damit aufgrund der Systematik und des Wortlauts der Bestimmung des § 3 MRG auszuschließen. § 3 MRG ist eine Spezialnorm, die aber im Bereich der Erhaltung eine vollständige und andere Regelung trifft als die dadurch partiell verdrängte Generalnorm des § 1096 ABGB. Wird ein Bestandstück während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht taugt (was etwa in kalter Jahreszeit anzunehmen ist, wenn eine bei Übergabe mit einer funktionierenden Heizanlage ausgestattete Mietwohnung unbeheizbar wird), ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit, auf welche Befreiung im Voraus nicht verzichtet werden kann. Die Brauchbarkeit des Bestandobjekts – anderes wird auch bei der Übergabe nicht geschuldet (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG und § 1096 Abs 1 erster Halbsatz ABGB) – ist daher dem Mieter, soweit ihn – wie zB im gegenständlichen Fall – selbst keine Erhaltungspflicht trifft, für die gesamte Dauer der Bestandzeit mit dem Druckmittel der Mietzinsminderung ohnehin zu gewährleisten.
机译:MRG第3条第(1)款规定了房东的维护义务,从而按照各自的当地标准对出租对象进行了维护,然后在第2段中通过引言对完整定义进行了定义:“从第1款的意义上进行维护”。第2条第2款限制了补救对房屋造成的严重破坏(现在也消除对健康的危害)所必需的工作。第3条第(1)款最后一句,即“否则1096 ABGB条款仍然不受影响”的明确规定,将本条的范围缩小到其内容,除非该条规定了保护。因为MRG§3的规定完全涵盖了这一点。因此,由于系统和第3条MRG条款的措辞,可以排除1096(1)条第一句ABGB关于维护义务的附属应用。 MRG的第3节是一个特殊标准,但是与1096 ABGB节的一般规范相比,它在保护领域包含了完全不同的规定,因此被部分抑制了。如果组件在没有所有者的过错的情况下变得如此有缺陷,以至于不适合其预期的用途(例如在寒冷季节,例如,如果配备有供暖系统的出租公寓在交付时变得无法加热),则所有者应在有效期内和在无法使用的情况下免除利息的支付,这种免税不能提前放弃。因此,现有财产的可使用性-移交时不欠(MRG第3(2)(2)条和第1096(1)条上半部分ABGB)-是承租人,因为就他手头的情况而言-他本人没有任何维护义务,无论如何,要保证在整个租赁期内减少租金。

著录项

  • 来源
    《Juristische Blätter》 |2009年第9期|585-590|共6页
  • 作者

    Sailer;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号