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Meinungsäußerungsfreiheit und Redaktionsgeheimnis

机译:言论自由和编辑保密

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摘要

Mit der Sicherstellung von durch § 31 MedienG geschütztem Material wird das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung selbst dann verletzt, wenn das Filmoder Tonmaterial Aufschluss über schwere und schwerste Verbrechen geben könnte. Ob das von einer Sicherstellungsanordnung betroffene Film- und Tonmaterial von § 31 Abs 1 MedienG erfasst ist und daher nicht Gegenstand einer Sicherstellung aus Beweisgründen nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO sein kann, hängt ausschließlich vom Bedeutungsinhalt der aufgenommenen Äußerungen ab. Nicht als geschützte Mitteilung sind Informationen zu qualifizieren, die eine der in § 31 Abs 1 MedienG genannten Personen gewinnt, ohne dass sie dieser im Hinblick auf ihre Tätigkeit von jemandem (bewusst) zugänglich gemacht wurde. Die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließt darin enthaltene Informationen nicht von dem durch Art 10 Abs 1 MRK garantierten Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen aus.
机译:即使电影或声音材料可以提供有关严重和最严重犯罪的信息,保护受《媒体法》第31条保护的材料也侵犯了言论自由的基本权利。受《冻结令》影响的电影和声音材料是否属于《医疗保险条例》第31条第(1)款的规定,因此,出于第110(1)条第1款第1项规定的证据原因,不能成为冻结对象,仅取决于声明的含义。在没有(有意识地)使第31条第(1)款MedienG中指定的人之一不了解其活动的情况下获得的信息。公众对事件的看法并不排除其中包含的信息不受MRC第10条第1款所保障的新闻来源保密的影响。

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