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【24h】

Grundbuchsverfahren: Verbesserungsauftrag, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, nicht gesondert bekämpfbar

机译:土地登记程序:提交认证翻译的改进命令,不能单独处理

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摘要

§ 89 Abs 2 GBG ist eine besondere Verbesserungsvorschrift. Für einen nach dieser Bestimmung erteilten Vorlageauftrag (hier: beglaubigte Übersetzung) ist zwar § 82a Abs 4 GBG nicht unmittelbar anwendbar; allerdings gilt für das Außerstreitverfahren allgemein und daher zufolge § 75 Abs 2 GBG auch im Fall des § 89 Abs 2 GBG der Grundsatz, dass ein Verbesserungsauftrag, weil daraus noch keine unmittelbaren Nachteile für die beauftragte Partei resultieren, von dieser nicht gesondert, sondern erst mit der antragsabweisenden Sachentscheidung angefochten werden kann.
机译:GBG第89(2)条是一项特殊的改进规定。 GBG第82a(4)条不适用于根据本条款下达的提交命令(此处为认证翻译);但是,对于一般的非诉讼程序,因此根据GBG第75条第2款,该原则适用于即使在GBG第89条第2款的情况下,提出改进要求也是因为它不会给缔约方带来任何直接的不利影响,因此它与缔约方并没有分开,而只是与之分开拒绝申请的决定可能会受到质疑。

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