Bei der Umsetzung eines Bauvorhabens stellt sich für die Beteiligten vielfach die Frage,ob ein Gewerk als Ganzes oder einzelne Teile eines Gewerks mangelhaft ausgeführt worden und deswegen möglichst umgehend nachzubessern sind.Über diese Frage "entbrennt" sodann oftmals ein lebhafter Streit zwischen dem Bauunternehmer und dem Auftraggeber/Bauherrn.Es liegt dabei in der Natur einer Bausache und bedarf keiner näheren Erörterung,dass die Fertigstellung des Bauwerks in den meisten Fällen bis zur abschließenden (rechtskräftigen) Klärung einer solchen Mängelfrage nicht einfach "ruhen" kann.Zu beachten ist zudem,dass sich die tatsächlichen Verhältnisse auf einer Baustelle - auch abhängig vom jeweiligen Baufortschritt - ständig verändern können.
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