Tritt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die frühere Insolvenzschuldnerin anstelle des Verwalters in den Rechtsstreit ein, k?nnen die §§ 239, 246 ZPO entsprechende Anwendung finden. I. Der Kl. macht in gewillkürter Prozessstandschaft eine Honorarforderung der Dr. R., 0. und Partner Architekten und Ingenieure GbR (im Folgenden: GbR), deren Mitgesellschafter er ist, gegen die Bekl. geltend. über das Verm?gen der Bekl. und deren Komplement?rin wurde am 30. April 2002 das Insolvenzverfahren er?ffnet und Rechtsanwalt W. als Insolvenzverwalter bestellt. Die GbR meldete am 18. Juni 2002 eine Forderung in H?he von 221.443,43 EUR zur Tabelle an. Nachdem der Verwalter die Forderung bestritten hatte, trat die GbR diese am 12. Oktober 2005 an den Kl. ab.
展开▼