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【24h】

Daseinsvorsorge und Vergaberecht schließen einander nicht aus

机译:具有共同利益的服务和公共采购法并不相互排斥

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摘要

1. Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus. 2. Die Vorschrift des § 101 b Abs. 1 Nr. 2 CWB ist auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt hat, aber die notwendige Bekanntmachung unterlassen hat. 3. Betrifft der Zweck eines Vertrages die Daseinsvorsorge, steht dies der Anwendung des Vergaberechts nicht grundsätzlich entgegen.
机译:1.只要申请人维持他或她的主要要求(或如果在口头听证后被中间决定拒绝,请参见OLG Jena,09.09.2002-6 Verg 4/02号决定),公共采购法庭必须在决定期内做出决定;完成至少需要申请人声明完成。 2.如果客户与多家公司进行了谈判但未作必要的公告,则也适用CWB第101b(1)条第2款的规定。 3.如果合同的目的涉及普遍关心的服务,则从根本上说这并不妨碍公共采购法的适用。

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