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【24h】

Beschränkung gemeindlicher Beteiligungsrechte bei Zulassung von Flüchtlingsunterkünften nach § 246 Abs. 14 BauGB

机译:根据BauGB 246(14)节的规定,在接纳难民住宿时限制市政参与权

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摘要

Die Regelung in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB, der zufolge über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33, 34 und 35 BauCB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird, dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit, die Teil der durch Art. 28 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie ist. Gleichwohl ordnet § 246 Abs. 14 BauGB für die Zulassung von dringend benötigten Flüchtlingsunterkünften an, dass in derartigen Fällen die Gemeinde lediglich anzuhören ist, dass es also eines gemeindlichen Einvernehmens nicht bedarf.
机译:BauCB第31条,第33条,第34条和第35条第36条第1款第1节BauGB的规定根据该条例的规划规划可采性与市政当局达成一致,旨在保护市政规划主权,这是该条例的一部分。由宪法第28条第2款GG保障,宪法规定的自我管理。尽管如此,第246(14)BauGB节针对接纳急需的难民住宿规定,在这种情况下只能听取社区的意见,因此无需达成共识。

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