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Die Voraussetzungen der Enteignung nach den §§ 85 ff. BauGB

机译:根据BauGB§§85起的征用要求

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摘要

Enteignung istdie vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Gem. Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG darf eine Enteignung nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Derartige Regelungen finden sich auch im Baugesetzbuch, konkret in den §§ 85 ff. BauGB, bei denen es darum geht, Eigentum zu städtebaulichen Zwecken zu entziehen, insb. um einen Bebauungsplan vollziehbar zu machen. Diese sog. planakzessorischen Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB stellt den wichtigsten Anwendungsfall städtebaulicher Enteignung dar. Mit der Enteignung soll ein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt bzw. eine solche Nutzung vorbereitet werden. Liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern im unbeplanten Innenbereich, kann § 34 BauGB als planersetzende Vorschrift die Funktion eines Bebauungsplans nach § 85 Abs. 1 Nr. 2 BauGB insbesondere zur Schließung von Baulücken übernehmen und das Grundstück damit ebenfalls - auch ohne Bebauungsplan - einer städtebaulichen Enteignung zugänglich sein. Eine städtebaulichen Enteignung setzt neben dem Erfordernis, dass sie einem der in § 85 Abs. 1 BauGB genannten Zwecke dienen muss, außerdem voraus, dass sie die Vorgaben des § 87 BauGB und des §92 BauGB erfüllt. Hierauf sowie auf den „Gegenstand der Enteignung" (§ 86 BauGB) wird nachfolgend im Einzelnen eingegangen, wohingegen Fragen der Entschädigung (§§ 93 ff. BauGB) und des Enteignungsverfahrens (§§ 104 ff. BauGB) ausgeklammert bleiben.
机译:没收是指完全或部分没收特定主观所有权职位, 《基本法》第14.1条第1款规定了某些公共任务的履行。根据《基本法》第14.3条第2款,征收只能依法进行,也不得依据规定赔偿类型和程度的法律进行。此类法规也可以在《建筑规范》中找到,特别是在BauGB的第85节及以下各章中,这些条款涉及为城市规划目的而进行的财产剥夺,尤其是使开发计划可以执行的情况。根据§85 BauGB第1款第1项,所谓的计划附件征用代表了城市征用的最重要应用。如果该物业不在开发计划范围之内,而是在未计划的内部区域内,则BauGB第34条可以充当计划的替代规定,并根据BauGB第85条第1款第2款的规定承担开发计划的职能,尤其是在关闭空地以及土地块的情况下-即使没有开发计划-可被城市征收。除了必须满足BauGB第85条第(1)款规定的目的之一的要求外,城市征收还要求满足BauGB第87条和BauGB第92条的要求。下文将详细讨论“征用主体”(BauGB,第86节),而补偿(BauGB,第93ff.§)和征用程序(BauGB,第104ff§)则不包括在内。

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