Dieses Gesetz ergeht bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen. Es betrifft die teilweise rückwirkende Offenlegung von potentiellen aggressiven Steuerplanungsmodellen sowie den internationalen Informationsaustausch. Das Ziel des Gesetzes besteht in der Beseitigung von Transparenzdefiziten bezüglich der Gestaltung aggressiver Steuerplanungsstrategien sowie die frühzeitige Information an den Gesetzgeber zu unerwünschten Steuergestaltungen. Damit sollen ungewollte Gesetzeslücken (Fair Taxation) geschlossen werden. Damit können die zu prüfenden Steuerfälle zielgenau identifiziert werden und die Steuerpflichtigen sollen davon abgehalten werden, durch die Meldeverpflichtung überhaupt aggressive Steuerplanung zu betreiben. Unter aggressiven Steuerplanungsmodellen versteht man einerseits marktfähige und andererseits maßgeschneiderte Gestaltungen.
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