Für das Befahren des Rheins richtet sich die Zahl der vorgeschriebenen Besatzung nach der Schiffslänge. Die Ausstattung des Schiffes findet hier keine Berücksichtigung, wenngleich sie einen starken Einfluss auf die Navigation der Einheiten hat. Im Januar ist die sogenannte TA-SCS (Towards a Sustainable Crewing System)-Studie abgeschlossen worden, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben worden war. Ziel der Erhebung war es herauszufinden, welche Aufgaben an Bord einen Binnenschiffes zu verrichten sind und wie stark die Besatzungsmitglieder durch die jeweiligen Aufgaben beansprucht werden. Anhand der Ergebnisse der Studie soll nun eine neue Besatzungsverordnung entwickelt werden. Die Bestimmung der Mindestbesatzung soll zwar auch weiterhin über die altbewährten Besatzungstabellen erfolgen, nur die Schiffslänge dafür in Betracht zu ziehen, genügt aber wohl künftig nicht mehr, wie sich in den verschiedenen Gremien abzeichnet.
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