Seit August 2010 hat die GdP die Leistungen der GdP-Diensthaftpflicht-Regressversicherung kr?ftig verbessert. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung geh?rt es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes oder der L?nder aus Sch?den, die die versicherten Polizeiangeh?rigen im Dienst anrichten, zu schützen - das kann z. B.
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