Bereits in den Klausuren für die Modul- und Zwischenprüfungen müssen Anwärter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei fundierte Rechtskenntnisse nachweisen. Gleichzeitig gilt es für sie, die gutachterliche Wür-digungs-t e c h n i k als maßgebliche Darstellungsform für die Klausurniederschrift zu beherrschen.
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