Am 30. April 2004 wurden drei wichtige neue Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und zu Veterinärkontrollen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnungen traten am 20. Mai in Kraft und werden ab 1. Januar 2006 zur Anwendung kommen. Damit ist ein jahrelanger Reformprozess abgeschlossen, der das etablierte Hygienerecht in seiner Konzeption grundlegend verändert hat und in einen neuen Rechtsrahmen bringt. Das erklärte Ziel, das gesamte gemeinschaftliche Hygiene- und Veterinärrecht zusammenzufassen, es übersichtlicher, einfacher und schlüssiger zu gestalten, wird erreicht. Gleichzeitig wird durch Einbezug der Landwirtschaft zeitgemäß der »Farm-to-Fork-Ansatz« unter Berücksichtigung der Grundsätze und Grundbegriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002 verwirklicht.
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