Der Bundesrat lehnt die Einführung eines nationalen Milchquotenrück-kaufprogramms strikt ab. In ihrer Stellungnahme zum betreffenden Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, in dem den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/10 und 2010/11 die fakultative Anwendung eines solchen Programms ermöglicht wird, erklärte die Länderkammer am 7. November, dass ein solcher Vorschlag in Hinblick auf das Auslaufen des Quotensystems 2015 nicht geeignet sei. Diese Maßnahme würde durch Verknappung ein Ansteigen der Quotenpreise bewirken und damit Kapital, das betrieblichen Zukunftsinvestitionen vorbehalten sein sollte, unnötig für den Kauf künstlich verteuerter Milchquote binden. Insbesondere Zukunftsbetriebe wären davon negativ betroffen. Eine nationale Umsetzung dieses Vorschlags wäre kontraproduktiv und nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft, unterstrich der Bundesrat und untermauerte, wie erwartet, seine bisherige Haltung. Scharfe Kritik an dieser Entscheidung der Länder übte die Grünen-Politikerin Ulrike Höfken. Sie sprach von einem „Schlag ins Gesicht der Milchbauern", deren Existenz nach wie vor durch Preisverfall aufgrund der Überproduktion gefährdet sei. Die EU-Agrarminister hätten bei ihrem Treffen in Luxemburg am 19. Oktober erstmals die Übermengen als Problemursache anerkannt und den Weg für das Herauskaufen und die Stilliegung von Milchquoten durch die Mitgliedstaaten frei gemacht. Der Bundesrat aber lasse dieses wichtige Marktentlastungsinstrument ungenutzt und die Milchbauern damit im Stich, beklagte Höfken.
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