Der Bauherr beauftragt einen Architekten mit Arbeiten nach den Leistungsphasen 5 bis 9. Nach Fertigstellung finden sich zahlreiche Mängel, die sich als Ausführungsfehler der Handwerker erweisen. Die Treppenhauswände sind schiefwinklig. Die Breite der Treppenzwi-schenpodeste ist zu gering. Eine Ladeneingangstüre ist zu tief geraten.
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