Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett am 16.12.2020 beschlossen hat. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kaufeines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.
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