Grundsätzlich bedauert der VKU, dass die Novelle des BattG kein „Gemeinsames Rücknahmesystem" mehr vorsieht, an das grundsätzlich alle örE-Sammelstellen für Altbatterien angeschlossen sind. Diese Konstruktion, die auch die Möglichkeit des freiwilligen Wechsels der örE zu einem herstellereigenen System ermöglicht hat, hat bislang für Rechts- und Planungssicherheit gesorgt.
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