Der Bauunternehmer haftet für seine Leistung und muss im Falle von Mängeln nacherfüllen. Wenn der Auftraggeber berechtigt zur Drittnacherfüllung (Selbstvornahme) greift, hat der Unternehmer deren Kosten zu übernehme, wobei es immer wieder Streit um Umfang und Höhe der zu ersetzenden Kosten gibt.
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