Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Es ist mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben rund um die Luftfahrt betraut. Nach eigenen Angaben fällt in den Aufgabenbereich des LBA unter anderem die Genehmigung und Überwachung von nationalen Entwicklungsbetrieben, Herstellungsbetrieben, Instandhaltungsbetrieben, technischen Diensten von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Ausbildungsbetrieben für technisches Personal. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie in Eigenverantwortung kümmert sich das LBA auch um die Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen, um die Prüfung der Lufttüchtigkeit, um In- standhaltungsprogramme, um flugbetriebliche Genehmigungen, um die Durchführung von Ramp Checks an ausländischen Luftfahrzeugen auf deutschen Flughäfen, um die Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen sowie um die theoretischen und praktischen Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflug-berechtigung und von Erlaubnissen für Verkehrsflugzeugführer.
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