Als im März die Coronakrise über das Land hereinbrach, Schulen und Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte und Autohäuser geschlossen und Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, war die Not groß - und ebenso die Erleichterung bei den Betriebsinhabern, als die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in Windeseile Soforthilfe-Programme für die betroffenen Unternehmen ins Leben riefen. Schnell und unbürokratisch wurden die Hilfen ausgezahlt, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ein Onlineantrag reichte in den meisten Bundesländern aus. Doch jetzt könnte für viele Betriebsinhaber das böse Erwachen folgen: Wer zu Unrecht Soforthilfe bekommen hat, muss das Geld nämlich zurückzahlen. Mitunter drohen sogar strafrechtliche Ermittlungen. „Der Zuschuss ist kein Geschenk", betont Jan Brumbauer, Ecovis-Steuer-berater aus Falkenstein in der Ober- pfalz. „Man hat nur ein Recht auf den Zuschuss, wenn man sich tatsächlich in einer Existenzkrise befindet." Und auch wann es sich um eine Existenzkrise handelt, ist klar definiert: „Darunter versteht man grob gesagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten für die nächsten Monate zu decken", so Brumbauer. „Das Geld soll den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten drei Monate überbrücken, die sich aus den laufenden Fixkosten ergeben, also Gewerbemiete, Leasing, Strom oder Telefon."
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