Zwar darf der Arbeitnehmer grundsätzlich frei entscheiden, wann er Urlaub nehmen möchte. Jedoch kann der Arbeitgeber Urlaubsanträge ablehnen, wenn er dies mit dringenden betrieblichen Interessen begründen kann. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer aufgrund neuerer Rechtsprechung auch auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen müssen, und zwar so rechtzeitig, dass diese noch die Möglichkeit haben, Urlaub in einem Zeitraum zu nehmen, in dem keine betrieblichen Gründe dagegenspre-chen. Es empfiehlt sich daher, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass nicht alle in der gleichen Jahreszeit Urlaub nehmen sollten. Wollen dennoch zu viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen, so sind soziale Gesichtspunkte zu beachten, z. B. die Existenz von schulpflichtigen Kindern.
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