Redaktion: HerrLaing, die Länderchefs haben die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung beschlossen. Wie schätzen Sie die Änderungen ein? Stefan Laing: Neben der neu eingeführten Betriebsstättenabgabe (Staffelung nach Mitarbeiter, Anm. d. R.) wirken sich vor allem die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaats-vertrags im Bereich der gewerblich genutzten Fahrzeuge für die Kfz-Betriebe als versteckte „Gebührenerhöhung" aus.
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