Der Deutsche Konsumentenbund will die Umsetzung der seit Mitte Juni geltenden Verbraucherrechte-Richtlinie prüfen. Kfz-Betrieben, die ihre Widerrufsbelehrung den neuen Vorgaben noch nicht angepasst haben, droht der Verein nach Informationen des ZDK mit einer Abmahnung. „Spätestens jetzt sollten Autohäuser und Werkstätten die von ihnen verwendete Widerrufsbelehrung darauf prüfen, ob sie der neuen Richtlinie entsprechen", rät ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert. Dies gelte vor allem für Betriebe, die Fahrzeuge und Ersatzteile über das Internet vertreiben.
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