Verordnung 1677/88/EWG. Sagt Ihnen nichts? Macht nichts! Denn diese europäische Rechtsvorschrift entstammt keineswegs dem Kfz- oder einem ihn tangierenden Bereich. Hinter dem Brüsseler Zahlenkürzel verbirgt sich schlicht und ergreifend die Qualitätsnorm für Gurken. Bereits 1988 goss man in ein Gesetz, welche Krümmung der Salatspender aufweisen darf und welche nicht, um EU-konform zu sein.
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