Als Ersatz für fünf Richtlinien aus den 1970er und 80er Jahren über die biologische Abbaubarkeit von grenzflächenaktiven Substanzen in Detergenzien wurde am 31. März 2004 von der EU eine neue Detergenzien-Verordnung erlassen. Am 8. Oktober 2005 tritt die Verordnung in Kraft und erlangt dann in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne weitere Umsetzungsschritte unmittelbar Geltung. Die geltenden Rechtsvorschriften über die biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien decken lediglich die primäre Bioabbaubarkeit ab und gelten nur für anionische und nichtionische Tenside. Bei der EU-Verordnung steht dagegen die vollständige Bioabbaubarkeit im Mittelpunkt; zudem werden die wichtigen Belange im Zusammenhang mit der potenziellen To-xizität persistenter Metaboliten behandelt. Nach Ansicht der EU sei hierzu die Einführung einer neuen Sammlung von Testverfahren auf der Grundlage von EN-ISO-Normen und OECD-Leitlinien erforderlich, die für die Erteilung direkter Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Detergenzien gilt.
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