Der Betriebsbeauftragten-Verband VBU hat sich im Rahmen der Vorbereitung einer einheitlichen Kodifizierung des Umweltrechtes in einem Umweltgesetzbuch (UGB) gegenüber dem Bundesumwelt-ministerium geäußert und eine Definition der Zeit gefordert, die einem Umweltbeauftragten zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen ist. Als Berufsverband der Betroffenen kritisiert der VBU, dass insbesondere aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig von einer Konzentration mehrerer Bestellungen auf eine Person (Mehrfachbeauftragung) berichtet wird, die faktisch dazu führt, dass die Aufgaben aller auf diese eine Person übertragenen Positionen innerhalb der üblichen Wochenarbeitszeit von einer Person überhaupt nicht sachgerecht wahrgenommen werden können.
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