Eine neue Richtlinie beschreibt, wie eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung anzuwenden ist, damit Wasserkosten verursachungsgerecht und nachvollziehbar abgerechnet werden können. Sie gilt für Gebäude mit mehr als einer Nutzeinheit und lässt sich auf fast alle Arten von Wässern anwenden, zum Beispiel Trink-, Warm-, Betriebs-, Ab- und Regenwasser.
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