Eine umfassende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes betrifft vor allem die Energieversorgungsunternehmen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und verbraucherfreundlichen Energieversorgung. Des Weiteren wird auch das Erneuerbare Energien Gesetz zum 1. Januar 2012 geändert. Verschärftes Ziel ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen. Zudem wird der Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Systemen explizit in das Gesetz aufgenommen, sodass sich hier weitere Rechte, aber auch Pflichten ergeben.
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