Die deutsche Bundesregierung hat Mitte April dieses Jahres den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO_2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Man einigte sich nun darauf, dass die Länder im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO_2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.
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