Das neue Batteriegesetz wurde am 30.6.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann zum 1.12.2009 in Kraft treten. Es setzt die Europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien und Akkus. Das Gemeinsame Rücknahmesystem der Batteriehersteller (GRS) begrüßt das neue Batteriegesetzes.
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