Die Rücknahmeverpflichtung des ElektroG sieht auch den Versandhändler in der Pflicht. Auch er muss dem Online-Kunden eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Ein Unternehmen aus Aachen bietet eine Servicedienstleistung, die dem Endkunden die Rückgabe von Altgeräten in Paketshops ermöglicht.
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