Während die kartellrechtliche Kontrolle der Strom- und Gaspreise in den letzten Jahren eine große Rolle in Theorie und xis des Energierechts spielte, hatte die entsprechende Thematik für die Fernwärmepreise nur eine geringe Bedeutung, liegen intensive Debatten über einzelne Fragestellungen über 20 Jahre zurück. Im Herbst 2009 ergab sich eine grundlegi Änderung, weil das Bundeskartellamt in einem Beschluss zur Untersuchung der Preispolitik der Fernwärmewirtschaft: § 32 e GWB deutlich die Absicht äußerte, die kartellrechtliche Kontrolle der Fernwärmepreise zu intensivieren.
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