Durch Installationsfirmen werden Netz-werkkomponenten für AC 230 V oder DC 48 V in vorhandene, niederohmig an den Raumpotentialausgleich angebundene Netzwerkschränke eingebaut. Auch das Anschließen der Versorgungsleitungen an die Stromverteilungseinheit des Schrankes sowie der Potentialausgleichsleitung an den Schrankpotentialausgleich wird von diesen Firmen ausgeführt. Strittig ist dabei, ob ein messtechnischer Nachweis für niederohmige Anbindung der eingebauten Komponenten an den Schrankpotentialausgleich gemäß der DIN VDE 0100-610 erfolgen muss. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Nachweis aus Gründen des Personenschutzes unbedingt erforderlich ist. Deswegen habe ich eine eindeutige Formulierung über die Forderung der Messung in den Leistungsbeschreibungen eingefügt. Müssen Anlagenerweiterer den Nachweis der nierderohmigen Anbindung an den Potentialausgleich zwingend erbringen? In der Anfrage wird mit Recht darauf hinge-wiesen, dass beim Einbau von Netzwerkkomponenten in vorhandene Netzwerkschränke ein Nachweis des niederohmigen Anschlusses aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Hierfür fordert die DIN VDE 0100-600 [1] unter Abschnitt 61.3.2 die Messung der Durchgängigkeit der Schutzleiter, einschließlich der Verbindungen des Potentialausgleichs. Die früher zugelassene Sichtprüfung wird nicht mehr als ausreichend angesehen, da nicht immer alle Verbindungen ausreichend sichtbar sind und insbesondere die niederohmige Verbindung durch eine Sichtprüfung nicht nachgewiesen ist (Anklemmen über die Isolierung, unzureichender Kontakt bei Steckverbindungen). Mindestwerte für die Niederohmigkeit werden in der Norm [1] nicht angegeben, der gemessene Wert sollte jedoch nicht höher sein als aufgrund der Leitungsdaten und üblichen Übergangswiderstände zu erwarten ist.
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