Nach Inkrafttreten des EnWG 2005 hat sich trotz einer Neuausrichtung des Energiewirtschaftsrechts noch nicht in hinreichendem Maße Wettbewerb auf den Energiemärkten eingestellt. An den Diskussionen um weitere Entflechtungsschritte zeigt sich, dass der Eigentumsstruktur in der Energiewirtschaft für die Schaffung von Wettbewerb allseits eine besondere Bedeutung zugemessen wird. Vor diesem Hintergrund ist auch der Streit um die Auslegung des § 46 Abs. 25.2 EnWG zu sehen. Wie ist der gesetzliche Überlassungsanspruch beim Wechsel des Konzessionärs eines kommunalen Wegenutzungsvertrags zu verstehen? Hat der Neukonzessionär lediglich einen Besitz- oder auch einen Eigentumsüberlassungsanspruch in Bezug auf das Stromnetz? Die bislang befassten Oberlandesgerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet. Der Auslegung dieser Norm widmet sich der vorliegende Band.
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