Preisabreden, Gebietsabsprachen und die Zuweisung von Geschäften oder Kunden sind unzulässig. Ein Verstoss gegen das Kartellrecht kann für Unternehmen zu Sanktionen von bis zu 10 Prozent des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre führen. Kartellrechtliche Verfahren der Wettbewerbskommission zielen nicht nur gegen Grossunternehmen, sondern auch gegen KMU.
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