Gesetzestexte werden von Juristen für Juristen formuliert - obwohl Gesetze eigentlich für alle da sein sollen. Wer als Betroffener ein Gesetz wie das BattG verstehen will, muss sich die „Definitionen" der Juristen aneignen. Einige wichtige Begriffsbestimmungen aus § 2 BattG sind:rn1. Batterien: Primär- und Sekundärzellen sowie in einem Gehäuse zusammengefasste oder miteinander verbundene Zellen - z.B. Batteriesätze, Akku-Packs.
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