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>Überarbeitung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Kleinbetrieben: Die neue Unfallverhütungsvorschrift » Elektrische Anlagen und Betriebsmittel « (BGV A_3 -neu-)
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Überarbeitung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Kleinbetrieben: Die neue Unfallverhütungsvorschrift » Elektrische Anlagen und Betriebsmittel « (BGV A_3 -neu-)
Seit 1. Februar 2005 ist die neue BGV A_3 in Kraft. Nicht mehr gültig, weil zusammengefasst und in der BGV A_3 aufgegangen, sind die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften » Fachkräfte für Arbeitssicher-heit « (BGV A6) und » Betriebsärzte « (BGV A7). Unter der Kurzbezeichnung BGV A_3 (bisher: BGVA2) trägt die neue Unfallverhütungsvorschrift jetzt den Namen » Elektrische Anlagen und Betriebsmittel « und gilt vor allem für Kleinbetriebe (Betriebe bis zu 50 Beschäftigte). Die neuen Vorschriften enthalten eine Zusammenfassung der Regelungen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung und betonen dadurch das grundsätzliche Zusammenwirken der beiden Fachgebiete.
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