Es geht um eine Wohnungssanierung von Häusern, die vor 1980 in Schleswig-Holstein gebaut wurden. Hier fiel uns während des Prüfens der Steigeleitung auf, dass diese nur in der Ausführung 4 × 10mm~2 installiert wurden. Zur Zeit der Anlagenerrichtung entsprach das den damals geltenden Vorschriften. Die Zähleranlage befindet sich im Keller. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ist (oder muss) die Steigeleitung im Umfang einer Wohnungssanierung einschl.
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