Wir haben einen Transformator mit einer Bemessungsscheinleistung von 1000kVA (ca.1500A) mit der zugehörigen Nieder-spannungs-Hauptverteilung (NSHV) installiert. Vom Trafo auf die NSHV sind vier einadrige Leiter mit 240mm~2 je Phase und Sternpunkt verlegt. Bei der Abnahme durch den TÜV wurde für den Betriebserder (Verbindung von Potentialausgleichschiene zur PE-Schiene der NSHV) ebenfalls 4×240 mm~2 verlangt. Der ankommende Banderder (Stahl, verzinkt) auf die PA-Schiene entspricht meines Wissens aber nur einem Querschnitt von max. 35 mm~2 Cu. Bisher hat man die Betriebserde immer mit 70mm~2...95mm~2 ausgelegt. Muss künftig für die Betriebserde der gleiche Querschnitt wie für die Außenleiter verwendet werden? Dieser in der Praxis doch recht häufig vorkommende Fall bezüglich der Auslegung von Erdungsanlagen/Erdungsleitern im Bereich von Transformatorstationen stellt viele Anlagenerrichter vor größere Probleme bzw. es werden zum Teil auch überzogene Forderungen aufgestellt.
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