Gerade erst hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes auch das KWK-Gesetz novelliert, denn die Kraft-Wärme-Kopplung stellt einen wichtigen und politisch gewollten Baustein der Energiewende dar. Durch die jüngste Novelle wird die staatlich garantierte Förderung rückwirkend zum 1.1.2020 völlig neu aufgestellt. Betreiber eines BHKW »neotower« von RMB/Energie dürfen sich demnach über eine Verdoppelung der KWK-Zuschläge sowie über weniger Bürokratie freuen. Wesentliche Eckpunkte sind die gestiegenen KWK-Zuschläge von 4ct/kWh auf 8ct/kWh bei Eigenverbrauch und von 8ct/kWh auf 16ct/kWh für Netzeinspeisung bei gleichzeitiger Halbierung des Förderzeitraumes bei Neuanlagen von 60000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) auf 30000 Vbh. Für den »neotower Living 2.0« bleibt die pauschalierte Auszahlung des KWK-Zuschlags in Höhe von 4ct/kWh für 60000 Vbh unverändert bestehen. Positiv sind auch die Abschaffung der Meldepflicht und der Wegfall der Kürzung von KWK-Zuschlägen bei negativen Strompreisen für KWK-Anlagen bis 50kW_(el) und der lange Geltungszeitraum bis 2029 zu bewerten. Das sorgt für Planungssicherheit bei Investoren in die BHKW-Technik.
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