Liebe Leserinnen und Leser, zunächst einmal möchte ich Ihnen im Namen des gesamten »de«-Teams ein gutes neues Jahr wünschen. Es beginnt sogleich mit einer frohen Botschaft: Zum 1.1.2018 ist das neue Mängelgewährleistungsrecht in Kraft getreten. Und es bringt eine erhebliche Verbesserung für das Handwerk mit sich: Bisher war es so, dass man im Falle eines Produktdefekts zwar das Produkt selbst ersetzt bekam, allerdings auf den Aus- und Einbaukosten sitzen blieb, die sich je nach Projekt schnell auf ein Mehrfaches des eigentlichen Produktwerts summieren konnten.
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