Im Heft 1/2006 der DIBt Mitteilungen wurde über das bau aufsichtliche Anwendungskonzept zu den europäischen technischen Spezifikationen in Deutschland berichtet [1]. Der folgende Bericht informiert über den aktuellen Stand.rnDie Richtlinie des Rates 89/106/EWG (Bauproduktenricht linie, kurz: BPR) wurde im Dezember 1988 verabschiedet. Sie definiert sechs wesentliche Anforderungen an Bauwerke. Deren Erfüllung wird sichergestellt zum Einen durch die korrekte Anwendung der nationalen Verwendungsregeln, zum Anderen durch den Nachweis derjenigen Eigenschaften der Bauprodukte, die Grundlage für diese Verwendungsregeln sind. Die Bauprodukte müssen also für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar sein. Die Brauchbarkeit ergibt sich also aus den Eigenschaften und Leistungskennwerten eines Bauproduktes, die für die Erfüllung der nationalen Anforderungen an das Bauwerk benötigt und bei der Planung zugrunde gelegt werden. Dabei erfassen harmonisierte Normen oder europäische technische Zulassungen die notwendigen Eigenschaften. Die Vorgaben der BPR werden in diesen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt aber leider nicht immer praxisgerecht, so dass die Einpassung der harmoni sierten technischen Spezifikationen nach der BPR in das deutsche Regelwerk erschwert wird.
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