Statistisch betrachtet kommt es t?glich zu mindestens 288 F?llen von k?rperlicher Gewalt gegen niedergelassene ?rzte und ihre Praxisteams. Jeder vierte an der vertrags?rztlichen Versorgung teilnehmende Arzt hat in seinem Berufsleben schon Erfahrung mit k?rperlicher Gewalt seitens der Patienten gemacht. Das geht aus ersten Daten des ?rztemonitor 2018 hervor. Weitaus h?her sind die Vorkommnisse verbaler Gewalt. Mit bundesweit 2 870 F?llen t?glich haben sie vier von zehn ?rzten schon erlebt. Laut der Befragung nimmt verbale Gewalt zu, je gr??er die Praxis ist, w?hrend k?rperliche Gewalt zunimmt, je kleiner die Praxis ist. Zur Anzeige bringen die ?rzte etwa jeden vierten t?tlichen Angriff. Angesichts der Zahlen fordern Kassen?rztliche Bundesvereinigung und NAV-Virchow-Bund, die für die Erhebung mehr als 7?000 ?rzte befragt hatten, die Politik auf, die ambulant und station?r t?tigen ?rzte in den Straftatbestand ?T?tlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte aufzunehmen. Das 52. Gesetz zur ?nderung des Strafgesetzbuches zur St?rkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskr?ften ist am 30. Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten. Durch die jüngste ?nderung des Gesetzes Ende April haben t?tliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter ein h?heres Strafma? erhalten. ?rzte und ihr medizinisches Personal wurden dabei nicht berücksichtigt. dpa/may
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