Seit dem 1. Januar gibt es für die Notfallversorgung in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Nun gelten Mindestvoraussetzungen bei Personal und technischer Ausstattung, damit ein Krankenhaus an der Notfallversorgung teilnehmen kann. Krankenh?user werden in drei Stufen eingeteilt, die mit finanziellen Zuschl?gen für die Versorgung verbunden sind. Die Vergütungen wurden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Krankenh?usern vereinbart. Mitte Dezember hatten sie sich auf 150?000 Euro für Stufe 1, für 450?000 Euro in Stufe 2 und 700?000 Euro für Stufe 3 geeinigt. H?user, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen einen Abschlag von 60 Euro je Krankenhausfall hinnehmen.
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