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Rechtsreport: Berechnung von Honorargrenzen bei Jobsharing

机译:法律报告:计算工作共享费用限额

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摘要

Bei Jobsharing muss der Zulassungsausschuss (ZA) das Gesamtpunktzahlvolumen, bei dessen überschreitung eine Honorarkürzung zul?ssig ist (Jobsharing-Obergrenze), bezogen auf die gesamte Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) berechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall war eine Kardiologin als Jobsharing-Partnerin in eine BAG eingetreten, die aus zwei Kardiologen bestand. Der ZA setzte als Jobsharing-Obergrenze ein Gesamtpunktzahlvolumen fest, das sich aus den Leistungen der ursprünglichen Praxispartner sowie einem überschreitungsvolumen von drei Prozent des Fachgruppendurchschnitts aus dem Vorjahresquartal zusammensetzte. Die BAG forderte jedoch, nur das Punktzahlvolumen des eigentlichen Jobsharing-Partners zugrunde zu legen. Dem folgte das BSG nicht.
机译:在工作共享的情况下,招生委员会(ZA)必须根据整个职业社区(BAG)计算总分,在该总分之内可以减少费用(工作共享上限)。这是由联邦社会法院(BSG)决定的。在本案中,一名心脏病专家加入了BAG,成为一名由两名心脏病专家组成的工作共享伙伴。 ZA将总分数设置为共享工作的上限,该分数由原始业务合作伙伴的表现以及专家组平均水平的3%(与去年同期相比)组成。但是,BAG要求仅使用实际工作共享伙伴的分数。 BSG没有遵循此规定。

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