Betreuungsstrukturvertr?ge, die zuletzt als Versorgungsst?rkungsvertr?ge bekannt geworden sind, sind unzul?ssig. Darauf haben sich die Aufsichtsbeh?rden des Bundes und der L?nder über die Krankenkassen verst?ndigt, wie das Bundesversicherungsamt (BVA) mitteilte. Grund sei, dass die Vertr?ge unter anderem Vergütungspauschalen für ?rzte vorsehen, die sich nach der Anzahl der dokumentierten Diagnosen richten. Die jeweils vertraglich festgelegte Auswahl von Diagnosen sei in der Regel für den morbidit?tsorientierten Risiko-struk-tur-aus-gleich ?relevant und hat somit Einfluss auf die Zuweisungen der Krankenkasse“, hei?t es vom BVA. ?Da die Beschlüsse strengere Anforderungen an die vertraglichen Leistungen festlegen und sich zudem gegen die nach der Anzahl der dokumentierten Diagnosen ausgerichtete Vergütungsregelungen richten, k?nnen die Aufsichtsbeh?rden künftig effektiv gegen solche Vertragsschlüsse vorgehen“, erkl?rte BVA-Pr?sident Frank Plate. Die Aufsichtsbeh?rden h?tten vereinbart, auf au?erordentliche Kündigungen der betroffenen Vertr?ge hinzuwirken. ?rger gibt es derzeit zudem um eine m?gliche Diagnosebeeinflussung der Kassen mithilfe der Praxissoftware. Das BVA bem?ngelt Vertr?ge von Krankenkassen mit Praxissoftwareherstellern. Man befinde sich derzeit mit den betroffenen Kassen im ?aufsichtsrechtlichen Dialog“, sagte ein BVA-Sprecher. may
展开▼