Für Tarifbeschäftigte im Schicht-/Wechselschicht-dienst hat sich ein Problem bei der Umsetzung der ministeriellen Vorgaben zur Stundenfortschreibung im Krankheitsfall herausgestellt, das sowohl rechtlich als auch in der Praxis einer schnellen Lösung zugeführt werden muss. Die Ursache liegt insbesondere darin, dass Tarif beschäftigte in dieser Dienstart in einer Woche, in der sie erkranken, generell nur maximal 38,5 Stunden als Wochenarbeitszeit geschrieben bekommen.
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